AGBs
Ferienhaus Grafenmatt
1. Vertrag und Preise
Der mit dem Gast geschlossene Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung per E-Mail oder Fax zustande. Bestandteil des Vertrages sind nur diese AGB. Sie gelten für sämtliche Leistungen der Emmendinger Hütte (weiter Hütte genannt). Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
2. Rücktrittsrecht und Stornobedingungen
Der Gast kann seinen Vertrag unter Berücksichtigung des Widerrufsrechts, § 355 BGB, ohne Begründung und ohne die Entstehung von Stornogebühren innerhalb einer Frist von 7 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag nach Vertragsschluss. Außerdem kann der Gast vor Beginn seiner Anreise vom Vertrag zu nachfolgenden Bedingungen zurücktreten. Die Hütte hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Wie folgt steht der Hütte für den ausfallenden Vertragsumfang eine Entschädigung (Stornogebühr) zu:
Bitte beachten Sie, dass Stornierungen immer schriftlich erfolgen müssen.
Bis 22 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag entstehen keine Stornogebühren,
- vom 21. bis 8. Tag vor dem Anreisetermin berechnen wir pro Person 60% der Gesamtkosten,
- ab dem 7. Tag vor dem Anreisetermin berechnen wir pro Person 100% der Gesamtkosten.
Sollte das Ferienhaus den entstehenden Ausfall durch neue Verträge kompensieren können, verzichtet das Ferienhaus teilweise oder vollständig auf Stornogebühren. Dieser Verzicht ist freiwillig. Der Gast kann daraus keinen Anspruch geltend machen.
Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
3. Nichterfüllung des Vertrages bei höherer Gewalt
Im Fall höherer Gewalt, sonstiger von der Hütte nicht zu vertretender Umstände, insbesondere solcher außerhalb des Einflusses der Hütte, behalten wir uns das Recht vor , vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast ein Entschädigungsanspruch zusteht.
4. Beschädigung und Schadenersatz
Für Beschädigungen oder Verluste von Einrichtungen und Inventar der Hütte, die durch den Gast verursacht und während der Aufenthaltsdauer eingetreten sind, haftet der Gast. Der Hütte steht Schadenersatz für den Ersatz bzw. die Wiederherstellung zu.
5. Mitbringen und Verzehr von gasteigenen Speisen und Getränken
Der Gast darf eigene Speisen und Getränke in den Gasträumen der Hütte nicht verzehren.
6. Anreise und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag hat der Gast die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr frei zu geben.
7. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Verträge zwischen der Hütte und dem Gast werden nach deutschem Recht geschlossen. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten bestimmt sich nach dem Geschäftssitz der Hütte.
8. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein, so treten an ihre Stelle Bestimmungen, die auf der Grundlage geltender gesetzliche Regelungen dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen nahekommen. Alle anderen Bestimmungen und die Gültigkeit der AGB bleiben davon unberührt.